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Bei Operationen könnte bald zweite Arztmeinung Pflicht sein

Foto: Hájek Vojtìch/CTK/dpa

Berlin. Wem eine Operation empfohlen wird, der soll künftig die Meinung eines zweiten Arztes einholen müssen, berichtete AFP am Freitag. Zumindest für bestimmte planbare Eingriffe soll dies gelten. Diese Empfehlung sprach die Expertenkommission zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kürzlich aus. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will den Vorschlag übernehmen, wie sie diese Woche bekannt gab. Schon heute gibt es Zweitmeinungsverfahren - allerdings nicht verpflichtend. Ein Überblick:

Bereits jetzt haben gesetzlich Versicherte bei bestimmten planbaren Operationen einen Anspruch auf eine unabhängige Zweitmeinung. Aktuell ist dies bei 13 verschiedenen Eingriffen der Fall, darunter künstliche Knie- und Hüftprothesen, Herzschrittmacher, Operationen an der Wirbelsäule und Schultergelenkspiegelungen. Das Angebot ist freiwillig, Ärztinnen und Ärzte sind aber gesetzlich verpflichtet, auf die Möglichkeit, eine zweite Einschätzung einzuholen, hinzuweisen. (AFP/jW)

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Erschienen am 18.04.2026, Inland

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