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Bayern: Freisprüche nach Zugunfall

München. Im Prozess um das Zugunglück im bayerischen Burgrain nahe Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten sind die beiden angeklagten Bahnbeschäftigten am Montag freigesprochen worden. Das Landgericht München II sah bei dem verantwortlichen Bezirksleiter und dem Fahrdienstleiter kein strafbares Verhalten. Das Gericht folgte der Forderung der Verteidigung, die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu Bewährungsstrafen gefordert. Bei dem Unfall waren im Juni 2022 vier Frauen und ein 13jähriger gestorben, 72 Menschen wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden Männer wegen fahrlässiger Tötung, gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.01.2026, Seite 4, Inland

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