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Kufijaverbot in KZ-Gedenkstätte rechtens

Weimar. Die Gedenkstätte im ehemaligen KZ Buchenwald darf Menschen mit einer Kufija, dem sogenannten Palästinensertuch, den Zutritt verwehren. Das hat das thüringische Oberverwaltungsgericht in Weimar nach eigenen Angaben vom Mittwoch in einem von einer Frau angestrengten Beschwerdeverfahren entschieden. Diese wollte mit dem Tragen des Tuchs gegen die aktuelle israelische Politik protestieren. Durch das Tragen einer Kufija in einem ehemaligen Konzentrationslager könne es »zu einer Gefährdung des Sicherheitsgefühls vieler Jüdinnen und Juden« kommen, behauptete das Gericht. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.08.2025, Seite 4, Inland

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