Zum Inhalt der Seite

Kufijaverbot in KZ-Gedenkstätte rechtens

Weimar. Die Gedenkstätte im ehemaligen KZ Buchenwald darf Menschen mit einer Kufija, dem sogenannten Palästinensertuch, den Zutritt verwehren. Das hat das thüringische Oberverwaltungsgericht in Weimar nach eigenen Angaben vom Mittwoch in einem von einer Frau angestrengten Beschwerdeverfahren entschieden. Diese wollte mit dem Tragen des Tuchs gegen die aktuelle israelische Politik protestieren. Durch das Tragen einer Kufija in einem ehemaligen Konzentrationslager könne es »zu einer Gefährdung des Sicherheitsgefühls vieler Jüdinnen und Juden« kommen, behauptete das Gericht. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 21.08.2025, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!