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Südkorea: Spätes Recht für Gewaltopfer

Seoul. Weil sie ihrem Angreifer bei einem Vergewaltigungsversuch ein Stück Zunge abbiss, wurde Choi Mal Ja 1964 zu einer mehrmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Nun hat ein Gericht in Südkorea das Verfahren nach über 60 Jahren wieder aufgerollt. »61 Jahre lang ließ der Staat mich als Kriminelle leben«, sagte Choi vor der Anhörung am Mittwoch vor dem Gericht im südkoreanischen Busan. Sie hoffe, dass künftige Generationen ohne sexualisierte Gewalt leben könnten. 2020 hatte Choi eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Die Gerichte lehnten ihren Antrag zunächst ab. Im vergangenen Jahr ordnete der Oberste Gerichtshof die Wiederaufnahme des Prozesses an.

Choi war 1964 als 19jährige von einem 21jährigen Mann im südkoreanischen Gimhae angegriffen und zu Boden gedrückt worden. Als er mit seiner Zunge in ihren Mund eindrang, biss Choi etwa 1,5 Zentimeter davon ab und konnte sich so befreien. Der Täter wurde wegen Körperverletzung und Einschüchterung zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Choi erhielt wegen Körperverletzung eine höhere Strafe von zehn Monaten Haft, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht begründete die Entscheidung damals damit, dass ihr Handeln »die Grenzen der rechtlich zulässigen Selbstverteidigung überschritten« habe. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.07.2025, Seite 15, Feminismus

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