-
26.06.2025
- → Inland
AfD: Nach Compact-Urteil keine Basis für Parteiverbot
Potsdam. Die AfD sieht nach der Aufhebung des Verbots des rechten Magazins Compact keine Grundlage für ein Verbot der Partei. »Wir sehen uns darin bestätigt, dass wir durch und durch verfassungskonform sind«, erklärte der Brandenburger AfD-Landtagsfraktionschef Hans-Christoph Berndt am Mittwoch in Potsdam. »Kritik an der Migration« sei »absolut erst mal verfassungskonform«. In der Begründung des Compact-Urteils hieß es am Dienstag, dass die vom Innenministerium zur Begründung des Verbots angeführten »migrationskritischen bzw. migrationsfeindlichen Äußerungen« vielfach als »im Lichte der Kommunikationsgrundrechte zulässige Kritik« zu deuten seien. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!