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Dispo: Mehr Rechte für Bankkunden

Berlin. Im Fall einer Überziehung des Kontos sollen Bankkunden künftig besser vor einer Zwangsvollstreckung geschützt werden. Das sieht ein am Montag veröffentlichter Entwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vor. Danach soll der Dispo von der Bank nicht mehr mit unmittelbarer Wirkung gekündigt werden können, sondern mit einer Frist von mindestens zwei Monaten. Der Kreditgeber muss außerdem eine Rückzahlung in Monatsraten anbieten. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.06.2025, Seite 5, Inland

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