-
07.06.2025
- → Inland
Prozessauftakt zu Compact-Verbot
Karlsruhe. Ein Jahr nach dem Verbot der Compact-Magazin GmbH sowie deren Teilorganisation Conspect Film GmbH verhandelt das Bundesverwaltungsgericht ab Dienstag in Leipzig darüber. Gegen das Verbot im Juli 2024 hatten das Unternehmen und einzelne Kläger bei dem Gericht Klage sowie Eilantrag eingereicht. Der Antrag hatte im August 2024 teilweise Erfolg. Das rechte Compact-Magazin kann deswegen bis zur Klageentscheidung weiter erscheinen. Das Bundesinnenministerium hatte das Verbot damit begründet, dass sich Compact gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!