Karlsruhe verwirft Klagen des BSW zum Wahlrecht
Karlsruhe. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit zwei Organklagen zum Bundestagswahlrecht gescheitert. Die Partei habe nicht ausreichend begründet, inwiefern ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt worden sein soll, begründete das BVerfG am Dienstag seine Einordnung der beiden Klagen als unzulässig. Das BSW war überzeugt, dass die Stimmen angesichts seines knappen Unterschreitens der Fünfprozenthürde und von geltend gemachten Zweifeln am Wahlergebnis neu ausgezählt werden müssten, dass auf den Stimmzetteln außerdem die Reihenfolge der Parteien falsch gewesen sei. (dpa/jW)
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