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Aus: Ausgabe vom 26.05.2025, Seite 2 / Ausland

Europarat kritisiert Versuch, Konvention zu schwächen

Strasbourg. Der Europarat tritt Kritik von neun EU-Ländern an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Abschiebefällen entgegen. In einer von Rechtsstaatlichkeit bestimmten Gesellschaft dürfe keine Justiz politischem Druck ausgesetzt sein, erklärte Generalsekretär Alain Berset am Sonnabend. »Institutionen, die Grundrechte beschützen, können sich nicht politischen Zyklen beugen.« Der Gerichtshof dürfe nicht zur Waffe gemacht werden – weder gegen Regierungen noch von ihnen. Neun EU-Länder hatten am Donnerstag mehr Freiräume bei der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention gefordert. (dpa/jW)

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