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Höherer Gaspreis für Neukunden nicht erlaubt

Berlin. Höhere Gaspreise für Neukunden in der Grundversorgung sind nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts unzulässig. Damit gab das Gericht einer Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen den Energiekonzern Gasag statt. Das Unternehmen hatte während der Energiekrise ab Dezember 2021 deutlich höhere Preise von Neukunden der Grund- und Ersatzversorgung verlangt als von Bestandskunden. Falls das Urteil rechtskräftig wird, können sich nach Angaben der Verbraucherzentrale Hunderte an der Klage beteiligte Verbraucher darauf berufen und Geld zurückfordern. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.03.2025, Seite 2, Inland

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