-
22.03.2025
- → Feuilleton
Vor dem Gesetz
Wer bleibt draußen, wer darf rein? Nicht allein der Kleidungsstil entscheidet, wer in die bekannten Berliner Technoklubs eingelassen wird. Ein Forscherteam der Technischen Universität Berlin und weiterer Hochschulen hält vielmehr die Ausgewogenheit »zwischen Anpassung und Individualität« für ausschlaggebend, ob es ein Tanzwütiger an den Türstehern vorbei in den Klub schafft.
Um das Geheimnis des Einlasses in Berlins Technoklubs zu entschlüsseln, führten die Wissenschaftler 38 Interviews mit Türstehern sowie Klubbesitzern, Veranstaltern, DJs, Sicherheitskräften und Gästen. Zudem analysierten sie Presse- und Archivmaterial und beobachteten, wie in etwa 500 Fällen Gäste eines renommierten Berliner Klubs ausgewählt wurden.
Das Fazit: Der Einlass folgt einem Paradoxon. Ein potentieller Gast muss sich einfügen, aber zugleich auch herausstechen. Wichtige Faktoren sind dabei neben der Kleidung Kenntnisse der Technoszene sowie der Art und Weise, wie sich jemand in der Warteschlange mit anderen unterhält, insbesondere Ausstrahlung und Charisma.
Das »Herausstechen« eines Menschen wird demnach auch daran gemessen, ob sie oder er zur Diversität des Publikums an diesem Abend beiträgt. Mit der bewussten Auswahl der Gäste solle ein sicherer Raum für marginalisierte Gruppen geschaffen werden. Eindeutige Ausschlussgründe seien hingegen übermäßiger Alkoholkonsum, Aggression und unsoziales Verhalten. An der Klubstudie waren neben der Technischen Universität Berlin auch die englische University of Bath und das King’s College London sowie die Karlstad University in Schweden beteiligt. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!