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EGMR: Wahlannullierung in Rumänien rechtens

Bukarest. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag einen Antrag des rumänischen Präsidentschaftskandidaten Călin Georgescu auf Rücknahme der Annullierung der Wahl im vergangenen Jahr zurückgewiesen. Die Entscheidung ist endgültig. Bereits Ende Januar war Georgescu in einem Eilverfahren vor dem Straßburger Gericht gescheitert. Der NATO-kritische Politiker hatte im November die erste Runde der Präsidentschaftswahl gewonnen, die anschließend annulliert worden war. In der vergangenen Woche leitete die rumänische Justiz Ermittlungen gegen Georgescu ein. Ebenfalls am Donnerstag sind in Rumänien sechs Menschen wegen des Verdachts der Zusammenarbeit mit Russland festgenommen worden. Die Ermittler werfen den sechs Rumänen Umsturzpläne und Landesverrat vor. Einen Tag zuvor waren bereits zwei russische Diplomaten ausgewiesen worden. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.03.2025, Seite 1, Ausland

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