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Unterhaltspflicht: Milliardenforderungen

Berlin. Beim deutschen Staat sind gegenüber säumigen Unterhaltspflichtigen Forderungen von mehr als fünf Milliarden Euro aufgelaufen. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 seien in den Unterhaltsvorschussstellen der Länder offene Forderungen in Höhe von 5,178 Milliarden Euro erfasst, teilte das Bundesfamilienministerium auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Martin Gassner-Herz mit. Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat ein, wenn jemand nicht oder nicht ausreichend Unterhalt an seine Kinder zahlt. Der Bund kann die Leistung zurückfordern, wenn sich herausstellt, dass der Unterhaltspflichtige zahlungsfähig ist. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.12.2024, Seite 2, Inland

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