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Radebeul: Bürgermeister muss antworten

Bautzen. Der Oberbürgermeister der Stadt Radebeul bei Dresden muss die Anfrage eines Stadtrats zur Benennung der dortigen Mohrenstraße beantworten. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen und änderte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden ab, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Geklagt hatte demnach ein Stadtrat, der anlässlich einer öffentlichen Diskussion zu einer möglichen Umbenennung hatte wissen wollen, ob Informationen darüber vorlägen, aus welchen Gründen die Straße Anfang des 20. Jahrhunderts diesen Namen erhalten hatte. Oberbürgermeister Bert Wendsche (parteilos) hatte die Beantwortung abgelehnt, weil kein Bezug zu einem »aktuellen Lebenssachverhalt« erkennbar sei. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.12.2024, Seite 4, Inland

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