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Daten zu Fliegerhorst bleiben geheim

Köln. Bestimmte Umweltinformationen über den Luftwaffenstützpunkt Büchel in Rheinland-Pfalz müssen einem Urteil zufolge nicht vollständig herausgegeben werden. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte eine entsprechende Klage ab, wie es am Montag mitteilte. Umweltinformationen über Luft, Wasser, Boden und radioaktive Strahlung dürfen demnach geheim bleiben, soweit ihre Bekanntgabe internationale Beziehungen und deutsche Verteidigungsinteressen gefährden könnte. Hintergrund ist die bislang nicht offiziell bestätigte Lagerung von US-Atomwaffen auf dem Fliegerhorst. Das Gericht bestätigte das Geheimhaltungsinteresse. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.11.2024, Seite 2, Inland

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