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AfD beschließt Auflagen für Streamer

Berlin. Die AfD macht einem ihr nahestehenden rechten Videostreamer, der rund um den Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt Diskussionen auslöste, Auflagen. Der Streamer, der unter dem Namen »Aktivist Mann« auftritt, soll demnach nur noch Zugang zu Parteiveranstaltungen bekommen, wenn er »vorab verbindlich zusichert, andere Streamer und Journalisten nicht zu belästigen«, heißt es in einem Beschluss, den der Bundesvorstand der Partei am Montag fasste. T-Online hatte am Sonntag berichtet, der Antrag werde damit begründet, dass der Streamer offensichtlich das Geschäftsmodell verfolge, Journalisten, die im AfD-Umfeld »kritisch« gesehen würden, »durch belästigende Fragen und pöbelhaftes Verhalten zur Schau zu stellen«. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.09.2026, Seite 4, Inland

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