Zum Inhalt der Seite
Katholische Kirche

Influencer Gottes

Papst Franziskus wird den als »Cyber-Apostel« bekanntgewordenen italienischen Jugendlichen Carlo Acutis im kommenden April heiligsprechen. Das Oberhaupt der katholischen Kirche kündigte dies am Mittwoch bei der Generalaudienz in Rom an. Der 2006 an Leukämie gestorbene Teenager und Internetfan wird damit der erste Heilige aus der Millennialgeneration. Acutis half zu Lebzeiten Priestern dabei, Websites für ihre Pfarreien einzurichten. Er baute eine Internetdatenbank über »religiöse Wunder« auf und warb im Netz für seinen Glauben. Seine Sammlung von »Wundern« ist bis heute im Internet zugänglich. In italienischen Medien wird er deshalb auch »Cyber-Apostel« oder »Influencer Gottes« genannt. Acutis (1991–2006), der in London geboren wurde und mit 15 Jahren starb, war sehr religiös. Bereits Ende 2020 war Acutis in der italienischen Stadt Assisi seliggesprochen worden. Grund dafür war die »Wunderheilung« eines brasilianischen Jungen, der seine Gebete auch an Acutis richtete. Im Mai dieses Jahres erkannte dann der Papst das für eine Heiligsprechung notwendige zweite »Wunder« an, das Acutis vollbracht haben soll. Eine junge Frau sei auf unerklärliche Weise nach dem an Acutis gerichteten Gebet von einer Krankheit geheilt worden. Der Seligsprechung im Jahr 2020 und der im April anstehenden Heiligsprechung ging ein jahrelanges Engagement seiner Eltern und hochrangiger Kirchenmänner voraus. Die katholische Kirche will vor allem für junge Leute attraktiver werden und sucht daher neue Glaubensvorbilder. Acutis hat weltweit viele Anhänger – seine Grabstelle im umbrischen Assisi ist mittlerweile ein beliebtes Ziel für katholische Pilger. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 21.11.2024, Seite 11, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!