-
18.11.2024
- → Inland
Hinweis
Im jW-Beitrag »Viel Geld, keine Skrupel« vom 13. November 2024 (Seite 3) hieß es, ein Sprecher des Aktionsbündnisses Klinikum Lippe, der die Personalsituation am Klinikum mit möglichen Todesfällen in Verbindung gebracht habe und wegen dieser Äußerungen vom Klinikum verklagt wurde, habe in der Angelegenheit bereits einen juristischen Sieg errungen. Das ist falsch, es gibt in dieser Sache noch keine Entscheidung. Richtig ist allerdings, dass der Sprecher ein anderes Verfahren, dass das Klinikum gegen ihn angestrengt hat, juristisch gewonnen hat. Wir bitten diese Verwechslung zu entschuldigen und werden über den Fall weiter berichten. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!