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Palästina-Parole wird Fall für BGH

Karlsruhe. Die Parole »From the River to the Sea, Palestine wil be free« wird zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Vergangenen Freitag hatte das Landgericht Berlin eine Frau für die Verbreitung der Parole wegen »Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen« schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Verteidigung habe nun Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt, teilte eine Sprecherin des Landgerichts mit. Strafgerichte bewerten die Parole bislang unterschiedlich. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.11.2024, Seite 4, Inland

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