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Thüringen: Urteil zu Brief von Gedenkstätte

Weimar. Im Streit um einen Brief der Gedenkstätte Buchenwald an Thüringer Haushalte vor der Landtagswahl hat das Verwaltungsgericht Weimar einen Antrag der Thüringer AfD auf Unterlassung teilweise abgewiesen. Allerdings gehe ein Aufruf der Gedenkstätte, die AfD nicht zu wählen, zu weit, wie aus dem Beschluss hervorgeht, der dpa vorliegt. Demnach muss die Stiftung den entsprechenden Satzteil auf ihrer Internetseite löschen. Der Aufruf, eine bestimmte Partei nicht zu wählen, verstoße gegen das Neutralitätsgebot. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.11.2024, Seite 4, Inland

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