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Buschmann zu Bürgergeldkürzung

Berlin. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hält eine Kürzung des Bürgergeldes rechtlich für möglich. Der Einwand des Bundesarbeitsministeriums, dass die geltende Rechtslage Absenkungen verbiete, sei zwar korrekt, sagte Buschmann der Neuen Osnabrücker Zeitung vom Sonnabend. »Verfassungsrechtlich zulässig wäre es aber, das entsprechende Gesetz zu ändern.« Zuvor hatte der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Dürr, eine Kürzung des Bürgergeldes um 14 bis 20 Euro gefordert. Bisher gilt für Bürgergeldbezieher eine »gesetzliche Besitzschutzregelung«. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.08.2024, Seite 2, Inland

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