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BGH entscheidet über Werbeblocker

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft eine Klage des Medienunternehmens Axel Springer gegen Werbeblocker im Internet. Diese verletzten durch unzulässige Umarbeitung der Programmierung seiner Webseiten sein Urheberrecht, erklärte Springer. Die Hauptfrage sei, ob ein Eingriff in Schutzprogramme des Computers vorliege, befand der BGH am Donnerstag bei der mündlichen Verhandlung. Ein Urteil wird erst nach einer im Oktober erwarteten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einem ähnlichen Fall erwartet. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte die Beeinflussung des Programmablaufs durch den Werbeblocker zuvor nicht als Umarbeitung des Programms befunden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.07.2024, Seite 14, Medien

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