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Kabelfernsehen: Frist für Vermieter endet

Berlin. Vermieter dürfen Kosten für den kabelgebundenen Fernsehempfang ab diesem Montag nicht länger ihren Mietern über die Nebenkosten in Rechnung stellen. Der Ablauf einer Übergangsfrist zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs geht auf einen Beschluss von 2021 zurück. Die meisten Vermieter haben ihre Sammelverträge zum 1. Juli gekündigt. Wer weiterhin Kabelfernsehen empfangen möchte, muss dies bei Netzbetreibern wie Vodafone oder Tele Columbus anmelden – oder sich neuen Sammelverträgen anschließen. Der Anteil des Kabelempfangs an der Gesamtübertragung lag 2023 mit Satellitenempfang etwa gleichauf bei 37 Prozent. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.07.2024, Seite 5, Inland

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