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Essen: Weitere AfD-Klage gegen Kündigung

Gelsenkirchen/Essen. Die AfD hat eine zweite Klage gegen die Kündigung des Mietvertrags für die Veranstaltungshalle ihres Bundesparteitages Ende Juni in Essen eingereicht. Beim zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sei ein entsprechender Antrag im Eilverfahren eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Ziel der Antragssteller sei, dass der Partei die Essener Grugahalle zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen, also ohne Auflagen, zur Verfügung gestellt werde. Die städtische Messegesellschaft hatte vergangene Woche den Mietvertrag gekündigt, nachdem die AfD nicht wie gefordert eine Zusatzerklärung zu dem Vertrag abgegeben hatte. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.06.2024, Seite 4, Inland

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