Zum Inhalt der Seite

Essen: Weitere AfD-Klage gegen Kündigung

Gelsenkirchen/Essen. Die AfD hat eine zweite Klage gegen die Kündigung des Mietvertrags für die Veranstaltungshalle ihres Bundesparteitages Ende Juni in Essen eingereicht. Beim zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sei ein entsprechender Antrag im Eilverfahren eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Ziel der Antragssteller sei, dass der Partei die Essener Grugahalle zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen, also ohne Auflagen, zur Verfügung gestellt werde. Die städtische Messegesellschaft hatte vergangene Woche den Mietvertrag gekündigt, nachdem die AfD nicht wie gefordert eine Zusatzerklärung zu dem Vertrag abgegeben hatte. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 12.06.2024, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!