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EU-Parlament beschließt neue Schuldenregeln

Strasbourg. Das EU-Parlament hat am Dienstag neue Schuldenregeln beschlossen. Die Reform des sogenannten Stabilitäts- und Wachstumspakts sieht Mindestanforderungen für das Senken von Schuldenquoten vor, die je nach Lage einzelner Länder gelockert werden können. Länder mit einem Schuldenstand von über 90 Prozent sollen ihre Schuldenquote jährlich um einen Prozentpunkt senken müssen, Länder mit Schuldenständen zwischen 60 und 90 Prozent um 0,5 Prozentpunkte. Allerdings soll die EU-Kommission in einem Übergangszeitraum bei der Berechnung der Anpassungsanstrengungen den Anstieg der Zinszahlungen berücksichtigen können. Sofern Mitgliedstaaten »glaubhafte Reform- und Investitionspläne« vorlegen, kann der Zeitraum zur Schuldenverringerung verlängert werden. Bei Verstößen sollen Defizitverfahren eingeleitet werden. Laut einer Studie des Europäischen Gewerkschaftsbunds wären bei Einhaltung dieser Regeln ab 2027 nur noch Dänemark, Schweden und Irland in der Lage, notwendige Ausgaben zu tätigen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.04.2024, Seite 9, Kapital & Arbeit

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