4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 19.04.2024, Seite 2 / Inland

Erste Entlassungen bei Tesla in Grünheide

Grünheide. Der Elektroautokonzern Tesla hat nach der Ankündigung, weltweit mehr als jeden zehnten Job zu streichen, die ersten Verträge von Leiharbeitern in seiner Gigafactory bei Berlin nicht verlängert. »Wir haben 300 Leiharbeiter fristgerecht abgemeldet«, bestätigte eine Sprecherin des Konzerns am Donnerstag. Wie das Handelsblatt gleichentags berichtete, will das Management des Werks die Beschäftigten in der kommenden Woche über Kündigungen von Festangestellten informieren. Das sei »keine schöne Aufgabe, dennoch müssen wir uns dieser stellen«, zitierte das Blatt aus einer internen Mail. (dpa/jW)

  • Leserbrief von Reinhard Hopp aus Berlin (18. April 2024 um 22:39 Uhr)
    Es gibt i. d. R. kein Vertragsverhältnis zwischen einem »Leiharbeiter« und dem Unternehmen, für das dieser tätig ist, sondern nur einen »Arbeitnehmerüberlassungsvertrag« zwischen dem »Verleiher« (im Volksmund »Sklavenhändler«) und dem »Entleiher« (im Volksmund »Sklavenhalter«). Ergo kann der »Sklave« auch nicht vom »Sklavenhalter« entlassen bzw. gekündigt werden; er wird lediglich vom Entleiher beim Verleiher »abgemeldet«, wie die Tesla-Sprecherin sachlich vollkommen korrekt berichtet hat. Ein Sklave ist nämlich kein Mensch im eigentlichen Sinne, sondern bestenfalls ein »beseeltes Werkzeug« (Aristoteles), von dem man sich jederzeit einfach trennen kann, wenn man es nicht mehr benötigt. Dieses (überflüssige) Werkzeug wird dann – obwohl noch voll funktionsfähig und gut erhalten – augenblicklich zu Schrott erklärt. Und der ist ja bekanntlich nicht mehr viel wert. Diese Renaissance der (verschärften) Sklaverei verdanken wir jedoch nicht Aristoteles (selber ein ehemaliger Sklave), sondern der SPD und den Grünen.

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