Zum Inhalt der Seite
Gegen Neonazis

Prozess gegen faschistischen Verlag

Foto: Bernadett Szabo/Reuters
»Folgt eurem Führer«: Protest in Budapest gegen faschistischen Aufmarsch (8.2.2020)

Dresden. Drei Verantwortliche des extrem rechten Verlages »Der Schelm« müssen sich ab diesem Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden verantworten. Die Behörden stufen den Verlag als kriminelle Vereinigung ein. Den drei Angeklagten – zwei Männern aus Sachsen und einer Frau aus Brandenburg – wird die Gründung und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Nach Angaben des OLG hatten sie sich mit einem weiteren Mann zusammengeschlossen, um unter dem Dach des Verlages nazistische und antisemitische Ideologie durch den Verkauf entsprechender Bücher zu verbreiten.

Der Umsatz mit solchen Buchtiteln soll sich zwischen 2018 und 2020 auf mehr als 800.000 Euro belaufen haben. Bei einer Durchsuchung im Dezember 2020 seien weitere Druckerzeugnisse mit überwiegend volksverhetzendem Inhalt mit einem Verkaufswert von mehr als 900.000 Euro aufgefunden und sichergestellt worden, hieß es. Die Angeklagten seien für Vertrieb und Lagertätigkeit verantwortlich gewesen. Gegen den vierten Mann – den mutmaßlichen Rädelsführer – läuft ein weiteres Verfahren.

Wie die Leipziger Volkszeitung Anfang Januar berichtete, soll der Schelm-Verlag unbeeindruckt von den gegen ihn laufenden Ermittlungen und dem nun beginnenden Prozess seine Tätigkeit fortsetzen. Demnach konnten zumindest bis Ende vergangenen Jahres Nachdrucke von Propagandaschriften der Nazis inklusive Adolf Hitlers Hetzschrift »Mein Kampf« von dem Verlag bezogen werden. Dieser habe dazu »anonyme Absender aus dem EU-Bereich« verwendet. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen am 14.03.2024, Antifaschismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!