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Aus: Ausgabe vom 19.02.2024, Seite 16 / Sport
Fußballrealität

Fehlende Rechtssicherheit

Köln. Der Bundesligist 1. FC Köln hat seinen Vorschlag für eine weitere Abstimmung zum Investoreneinstieg bei der Deutschen Fußballiga (DFL) vor allem mit fehlender Rechtssicherheit der DFL-Pläne begründet. »In erster Linie geht es uns darum, für Rechtssicherheit und für Akzeptanz zu sorgen. Bekanntermaßen bestehen Verdachtsmomente, dass die Abstimmung auf der DFL-Mitgliederversammlung aufgrund des Stimmverhaltens von Hannover 96 nicht rechtswirksam gewesen ist und damit einhergehend ein Verstoß gegen die 50+1-Regel vorliegt. Diese Verdachtsmomente müssen vollständig ausgeräumt werden«, sagte Sportgeschäftsführer Christian Keller am Sonntag im Interview mit dem Geissblog.

Nach Einschätzung von Keller ist »eine potentielle Zusammenarbeit der Bundesligen mit einem Private-Equity-Unternehmen eine große kulturelle Herausforderung und nicht wirklich passfähig zum Wesenskern des deutschen Profifußballs als öffentliches Kulturgut«. Deshalb müsse »klar und verständlich kommuniziert werden, warum der Deal aus Sicht einer Mehrheit der Klubs erforderlich ist«.

Die DFL will für eine prozentuale Beteiligung an den TV-Erlösen von einem Finanzinvestor eine Milliarde Euro kassieren. Bei der Abstimmung der 36 Profiklubs über den Deal war die nötige Zweidrittelmehrheit nur knapp zustande gekommen. Aufgrund der umstrittenen Rolle von Geschäftsführer Martin Kind vom Zweitligist Hannover 96 steht der Verdacht im Raum, dass bei dem Votum ein Verstoß gegen die 50+1-Regel vorgelegen haben könnte.

Zahlreiche Fans protestierten auch an diesem Wochenende bei Spielen dagegen, vor allem mit dem Werfen von Gegenständen. »Die Fanproteste sind unmittelbare Folge der bestehenden rechtlichen Verdachtsmomente, der beschriebenen fußballkulturellen Herausforderung sowie der bislang mangelhaften Kommunikation mit der Basis«, kommentierte Keller.

Die Kölner hatten am Freitag einen Antrag angekündigt, »das DFL-Präsidium vom durch die Mitgliederversammlung erteilten Abschlussmandat zu befreien«. Die Entscheidung über einen Investoreneinstieg solle an die Klubs zurückfallen. Sollte es dafür eine außerordentliche Mitgliederversammlung benötigen, werde der FC diese ebenfalls beantragen. (dpa/jW)