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Cum-ex: Jurist einer Großkanzlei verurteilt

Frankfurt am Main. Das Landgericht Frankfurt am Main hat am Dienstag erstmals einen Steueranwalt einer Großkanzlei wegen Cum-ex-Geschäften verurteilt. Der Spitzenjurist der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer wurde wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Anwalt hatte mit Gefälligkeitsgutachten die Täuschung der Finanzbehörden ermöglicht. Für den Verein Finanzwende zeigt das Urteil, »dass niemand über dem Gesetz steht«, wie Vorstand Gerhard Schick erklärte. Bei Cum-ex-Betrügereien wurden nie gezahlte Kapitalertragssteuern erstattet und der Staat um mindestens zehn Milliarden Euro geprellt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 31.01.2024, Seite 5, Inland

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