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Air France durfte keine Coronahilfe kassieren

Luxemburg. Air France und die Muttergesellschaft Air France-KLM hätten keine Erlaubnis für Coronahilfen erhalten dürfen. Wie das EU-Gericht am Mittwoch mitteilte, habe die Europäische Kommission mögliche Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht ausreichend geprüft. Begünstigte der staatlichen Beihilfen seien unzutreffend bestimmt worden. Ryanair und Malta Air hatten gegen die Kommissionsentscheidung zugunsten von Air France und Air France-KLM geklagt. Das EU-Gericht hatte im Mai die Coronahilfen für Lufthansa für unzulässig erklärt. Lufthansa geht derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das Urteil vor. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.12.2023, Seite 2, Inland

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