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EU-Parlament für »Recht auf Reparatur«

Strasbourg. Das Europaparlament in Strasbourg hat sich auf eine gemeinsame Position zum »Recht auf Reparatur« geeinigt. Hersteller sollen bestimmte Produkte wie Waschmaschinen, Staubsauger, Smartphones oder Fahrräder unter Umständen auch dann reparieren müssen, wenn sie nicht mehr unter die gesetzliche Garantie fallen. Grundlage für die neuen Regeln ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission vom März. Parlament und EU-Staaten müssen nun endgültige Vorgaben verhandeln. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.11.2023, Seite 9, Kapital & Arbeit

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