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Zuzahlungen: Recht für Pflegeheimbewohnerin
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte einer bedürftigen Pflegeheimbewohnerin im Streit mit ihrer Krankenkasse um Zuzahlungen gestärkt. Bei der Verfassungsbeschwerde ging es um eine überhöhte Belastungsgrenze für die Zuzahlungen. Eine Entscheidung des Sozialgerichts Osnabrück, das die Sicht der Kasse bestätigt hatte, verletzt nach Angaben des Gerichts in Karlsruhe vom Freitag das Willkürverbot. Eine in dem Gerichtsbescheid enthaltene Annahme zur Kostenübernahme »entbehrt jeder nachvollziehbaren Grundlage«. Er werde aufgehoben, das Sozialgericht muss sich erneut damit befassen. (dpa/jW)
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