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Aus: Ausgabe vom 24.10.2023, Seite 16 / Sport
Wasserspringen

Schwacher Trost

München/Kassel. Der Streit zwischen dem ehemaligen Wasserspringer Jan Hempel und dem Deutschen Schwimmverband (DSV) über eine Entschädigung wegen jahrelanger sexualisierter Gewalt ist beigelegt. Der DSV zahlt dem Olympiazweiten von 1996 Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von insgesamt 600.000 Euro. Das geht aus einer Mitteilung von Hempels Anwalt Thomas Summerer an die dpa vom Montag hervor. Auch der DSV teilte mit, dass eine Einigung erzielt worden sei. Der DSV hatte eine unabhängige Aufarbeitungskommission eingesetzt, die ein Schlichtungsverfahren empfahl. Dieses mündete nun in einen Vergleich, der Hempel eine Fixzahlung von 300.000 Euro sowie eine Zahlung von weiteren 300.000 pEuro in monatlichen Raten über zehn Jahre hinweg garantiert. (dpa/jW)

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