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29.09.20231 Leserbrief
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Pjöngjang verankert Atomrüstung in Grundgesetz
Pjöngjang. Die Demokratische Volksrepublik Korea hat die Politik der atomaren Aufrüstung in ihrer Verfassung verankert, wie KCNA am Donnerstag berichtete. Staats- und Parteichef Kim Jong Un bezeichnete demnach die Stärkung der Nuklearstreitmacht als Grundgedanken der Außenpolitik des Landes. Kim forderte bei der Parlamentssitzung am Dienstag und Mittwoch, »die Produktion von Nuklearwaffen exponentiell zu erhöhen und die nuklearen Angriffsmittel zu vervielfachen«. Atomwaffen müssten rasch weiterentwickelt werden, um die Zukunft des Landes sicherzustellen und Aggressoren abzuschrecken. (dpa/jW)
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Onlineabonnent*in Franz S. aus R. 2. Okt. 2023 um 09:40 Uhr»Staats- und Parteichef Kim Jong Un bezeichnete demnach die Stärkung der Nuklearstreitmacht als Grundgedanken der Außenpolitik des Landes.« Wäre interessant zu wissen, wo Sie diesen Satz aufgeschnappt haben. Etwa beim Qualitätsjournalismus der dpa? Bei der Ergänzung der Verfassung handelt es sich um Artikel 58 (Abschnitt IV Landesverteidigung) der Verfassung. Tatsächlich sagte Kim Jong Un bei seiner Rede auf der 9. Tagung der Obersten Volksversammlung der DVRK in der 14. Legislaturperiode: »Gerade vor einem Jahr wurde in dieser Kongresshalle nach dem einmütigen Willen des ganzen koreanischen Volkes die staatliche Politik für Atomstreitkräfte rechtlich legitimiert. Und diesmal wurde es einstimmig angenommen, dass man im Artikel 58 des Kapitels 4 der Sozialistischen Verfassung der DVRK den Inhalt verankert, die Kernwaffen hoch zu entwickeln, dadurch die Rechte des Landes auf Existenz und Entwicklung zu sichern, den Krieg abzuschrecken und den Frieden und die Sicherheit der Region und der Welt zu schützen, was eine sehr tiefe und schwere Bedeutung hat« (http://www.vok.rep.kp/index.php/revo_de/getDetail/ign230928002/ge). Der »Grundgedanke« der Außenpolitik der DVRK hat sich dagegen nicht geändert: »Artikel 17: Souveränität, Frieden und Freundschaft sind die Grundideale der Außenpolitik, der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik und Prinzip ihrer auswärtigen Tätigkeit (…)
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