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Aus: Ausgabe vom 16.09.2023, Seite 4 / Inland

Bayern: Dienst darf AfD beobachten

München. Das Landesamt für Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD dort als gesamte Partei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Freitag bekanntgegeben. Bereits im Juni 2022 hatte der Inlandsgeheimdienst entschieden, im Freistaat die AfD als Gesamtpartei auch mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. (dpa/jW)