-
18.07.2023
- → Kapital & Arbeit
Geldwäscheauflagen gegen N26 verlängert
Berlin. Die Neobank N 26 wird auch in Zukunft bei ihrem Wachstum durch Auflagen der Bankenaufsicht Bafin beschränkt. Das Geldhaus darf nach einer Anordnung der Bafin, die am Montag in Frankfurt bekanntgegeben wurde, auch weiterhin nur maximal 50.000 Neukunden im Monat annehmen. Hintergrund sei, dass N 26 trotz einiger Fortschritte nach wie vor Defizite in seinen Systemen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung habe, erklärte die Bafin. Daher sei auch das Mandat eines Sonderbeauftragten verlängert worden, der bei dem Berliner Institut die Umsetzung der Antigeldwäschemaßnahmen überwachen soll. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!