Zum Inhalt der Seite

NPD unterliegt vor Verfassungsgericht

Karlsruhe. Die Neonazipartei »Die Heimat«, ehemals NPD, ist durch den Erlass eines Gesetzes zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von staatlicher Finanzierung nicht in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Das erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag. Es ging um eine neue Regelung, die 2017 ins Grundgesetz eingefügt wurde. Im Fall der »Heimat« wird das höchste deutsche Gericht am Dienstag und Mittwoch verhandeln. Die Partei hatte beantragt, wegen der Neuregelung eine Verletzung ihrer Rechte durch den Bundestag festzustellen. (AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 01.07.2023, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!