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NPD unterliegt vor Verfassungsgericht

Karlsruhe. Die Neonazipartei »Die Heimat«, ehemals NPD, ist durch den Erlass eines Gesetzes zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von staatlicher Finanzierung nicht in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Das erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag. Es ging um eine neue Regelung, die 2017 ins Grundgesetz eingefügt wurde. Im Fall der »Heimat« wird das höchste deutsche Gericht am Dienstag und Mittwoch verhandeln. Die Partei hatte beantragt, wegen der Neuregelung eine Verletzung ihrer Rechte durch den Bundestag festzustellen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.07.2023, Seite 4, Inland

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