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BGH macht Weg für weitere Dieselklagen frei
Karlsruhe. Viele weitere Dieselkäufer in Deutschland können nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Montag auf Schadenersatz hoffen. Wie der BGH in Karlsruhe entschied, steht Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Entschädigung zu, wenn in ihrem Auto die Abgasreinigung wegen eines sogenannten Thermofensters nicht ordnungsgemäß funktioniert. Das gilt auch, wenn der Autobauer nicht absichtlich getäuscht, sondern lediglich fahrlässig gehandelt hat. (AFP/jW)
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