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BGH-Urteil zugunsten von Google
Karlsruhe. Suchmaschinen müssen fragwürdige Artikel nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nur aus ihren Trefferlisten löschen, wenn Betroffene falsche Angaben hinreichend nachweisen können. Die Betreiber sind nicht verpflichtet, diesbezüglich selbst zu ermitteln. Das entschied der BGH am Dienstag. Die Karlsruher Richter orientierten sich an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Die Kläger wollten kritische Texte über ihr Finanzanlagemodell aus der Trefferliste entfernt haben, die Google bei Eingabe ihrer Namen anzeigt. Sie haben die offensichtliche Rechtsverletzung nicht auf die erforderliche Weise dargelegt. (dpa/jW)
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