-
21.04.2023
- → Feminismus
Spanien: Änderung an Sexualstrafrecht
Madrid. Das spanische Parlament hat ein Sexualstrafgesetz revidiert, das als ungeplanten Nebeneffekt die Freilassung verurteilter Sexualstraftäter zur Folge hatte. Die Änderungen an dem Gesetz wurden am Donnerstag mit großer Mehrheit verabschiedet. Mit dem im Oktober in Kraft getretenen Gesetz »Nur ja heißt ja« wird Sex ohne ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich als Vergewaltigung eingestuft. Gleichzeitig war die bisher bestehende Unterscheidung zwischen – mit niedrigeren Strafen geahndetem – sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt abgeschafft worden. Die mit den Sozialdemokraten regierende linke Podemos-Partei lehnte die Änderungen ab und stimmte im Parlament dagegen. Sie argumentiert, die Strafsenkungen seien keine Folge eines schlecht gemachten Gesetzes, sondern von Fehlinterpretationen durch »machohafte« Richter. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!