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Misgendern: Transrechte gestärkt

Frankfurt am Main. Erstmalig verbietet ein Landgericht im Wege einer einstweiligen Verfügung das Misgendern einer trans Frau. Mit Beschluss vom 17. März hat die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main der Rome Medien GmbH und ihrer Autorin Judith Sevinc Basad untersagt, die Journalistin und jW-Autorin Janka Kluge in einem veröffentlichten Beitrag als »Mann« zu bezeichnen. Dies meldete das Portal »prigge-recht.de« am Mittwoch. Die Rome Medien GmbH wird von Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt geleitet, der Beitrag erschien auf dem von dem Verlagsunternehmen verantworteten Blog »pleiteticker.de«. Rechtsanwalt Jasper Prigge, der Kluge juristisch vertritt, wies darauf hin, dass es sich hier zwar um eine Einzelfallentscheidung handele, sie habe jedoch Signalwirkung: »Misgendern ist ein schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und kann rechtliche Konsequenzen haben.« (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.03.2023, Seite 15, Feminismus

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  • Onlineabonnent*in Torsten Andreas S. aus Berlin 25. März 2023 um 19:22 Uhr
    Julian Reichelt! Lassen Sie sich von Ihrem Rechtsbeistand darlegen, welche weitreichenden Folgen Ihnen daraus entstehen, dass Ihr Name nun bekannt ist. Mein Beileid.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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