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Staatsanwalt: 56 Monate Haft für Horst Mahler

Potsdam. In einem weiteren Prozess gegen den ehemaligen NPD-Anwalt Horst Mahler hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten gefordert. Der 87jährige habe sich der Aufstachelung zum Hass und der Leugnung des Holocaust schuldig gemacht und die Willkürherrschaft der Nazis gerechtfertigt, sagte der Staatsanwalt am Dienstag vor dem Potsdamer Landgericht. Mahler wurde bereits mehrfach wegen Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung verurteilt. Sein Verteidiger Jan Dollwetzel forderte einen Freispruch. Der Neonazi habe seine grundlegende Schrift, die er 2013 in Haft in Cottbus verfasst habe, von der Anstaltsleitung prüfen lassen, die keine Bedenken erhoben habe. Die Anklage wirft Mahler rechtswidrige Äußerungen in elf Schriften vor, die er zwischen 2013 und 2017 teils aus der damals verbüßten Haft heraus über das Internet und Mails verbreitet haben soll. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.03.2023, Seite 15, Antifaschismus

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