4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 24.02.2023, Seite 16 / Sport
Fußballrealität

Leider verschlafen

Lausanne. Russische Fußballteams bleiben von der Teilnahme an europäischen und internationalen Wettbewerben ausgeschlossen. Das Bundesgericht in Lausanne entschied, die russische Seite habe die Frist für Beschwerden gegen die Suspendierungen verpasst. Die Beschwerde hätte bis 13. Januar eingereicht werden müssen, traf in Lausanne aber erst am 10. Februar ein, schreibt das Gericht in der am Donnerstag veröffentlichten Urteilsbegründung. Der Weltverband FIFA und die europäische Fußballunion UEFA hatten die Suspendierung im vergangenen Jahr kurz nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine beschlossen. Der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne hatte die Beschlüsse am 25. November bestätigt und die Beschwerden Russland abgewiesen. (dpa/jW)

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