-
13.01.2023
- → Feminismus
Debatte um Streichung von Paragraph 218
Passau. Bayern will gegen eine mögliche Abschaffung des Paragraphen 218 notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die bayerische Familien- und Frauenministerin Ulrike Scharf (CSU) sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Mittwoch), dass dies »mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens unvereinbar und verfassungswidrig« wäre. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) hatte zuvor angekündigt, eine Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts prüfen zu wollen. Scharf dagegen wolle sich »mit ganzer Kraft« dafür einsetzen, »dass das Bundesverfassungsgericht das neue Gesetz überprüft«. Weiter behauptete die Konservative, Paus wolle ohne Not »den nächsten Pfeiler eines sorgsam austarierten Kompromisses einreißen, der seit Jahrzehnten gut funktioniert und für gesellschaftlichen Frieden sorgt«. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!