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Längere Leiharbeit durch Tarifvertrag möglich

Erfurt. Die Tarifvertragsparteien dürfen die Überlassungshöchstdauer für leihweise überlassene Beschäftigte auf 48 Monate anheben. Dies ist mit dem Gesetz vereinbar und verfassungsgemäß, wie am 14. September das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. Laut Gesetz beträgt die Überlassungshöchstdauer für Leiharbeiter 18 Monate. Allerdings dürfen Tarifverträge auch eine längere Dauer vorsehen. Der Kapitalverband Südwestmetall und die IG Metall haben tariflich vereinbart, dass eine »Arbeitnehmerüberlassung« bis zu 48 Monate dauern darf. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.09.2022, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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