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Digitale HV bei Aktiengesellschaften

Berlin. Die in der Coronakrise eingeführte digitale Hauptversammlung (HV) von Aktiengesellschaften bleibt. »Die virtuelle Hauptversammlung wird fester Bestandteil des deutschen Aktiengesetzes«, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Dienstag. Das entsprechende Gesetz war Anfang Juli vom Bundestag beschlossen worden und tritt ab Mittwoch in Kraft. »Dreh- und Angelpunkt« der Neuregelung seien die Rechte der Aktionäre, betonte das Justizministerium. So seien Auskunftsrecht, Rederecht, Antragsrecht, Stimmrecht und das Recht zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung auch bei der HV im digitalen Raum »uneingeschränkt sichergestellt«. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.07.2022, Seite 5, Inland

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