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Höchstes Gericht stärkt Arbeitsrecht
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mehrere Beschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie abgewiesen. Nach dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss müssen Fleischverarbeiter, die gegen das Verbot vorgehen wollen, ihre Betriebsstrukturen offenlegen und konkret darlegen, für welche Tätigkeiten sie in welchem Umfang Werk- und Leihkräfte eingesetzt haben. Seit 2021 dürfen Betriebe für die Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine vermeintlich selbständigen Werkarbeiter mehr einsetzen. (AFP/jW)
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