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08.07.20222 Leserbriefe
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Linke-Vertreter gegen »Nein« zur NATO-Erweiterung
Berlin. Vor der für diesen Freitag geplanten Abstimmung im Bundestag über die Norderweiterung der NATO haben Vertreter der Partei Die Linke dafür geworben, nicht mit »Nein« zu stimmen. Finnland und Schweden hätten diesen Schritt »selbstbestimmt und demokratisch« entschieden, hieß es in dem am Mittwoch abend verbreiteten Schreiben, das unter anderem von den früheren Vorstandsmitgliedern Melanie Wery-Sims und Antje Behler unterzeichnet wurde. In dem Brief, der an die »Genoss*innen der Bundestagsfraktion« adressiert ist, wird davor gewarnt, die Partei könne »erneut als ›Putin-Versteherin‹ erscheinen«. (jW)
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Onlineabonnent*in Erich Rainer K. aus P. 8. Juli 2022 um 13:34 UhrEine schlimme Entwicklung hat diese Partei unter der Dominanz der West-Linken, ehemals WASG, genommen. Sie ist auf Kurs und das Ziel heißt, Assimilation mit der Kriegstreiber-Partei des Herrn Scholz. Ein Herr Bartsch ist längst als SPD-U-Boot innerhalb der PdL enttarnt. Diese Partei, die ich seit mehr als dreißig Jahren gewählt habe, ist nicht mehr meine Partei. Ich schäme mich für diesen Verein, der mittlerweile von geschichtsvergessenen Figuren geführt wird und der nichts, aber auch gar nichts mehr mit einer linken Partei im klassischen Sinne zu tun hat. Diejenigen, um Sahra Wagenknecht, sollten schleunigst diese Partei verlassen und einen Neuanfang wagen.
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Frieder Poitz aus 08485 Schönbrunn 7. Juli 2022 um 20:01 UhrWas ist denn so schlimm an Putinverstehern? Wer oder was sind die Verursacher dieses kriegerischen Konflikts? Seid mindestens 2013/2014 – aber sicher noch viel länger – betreiben die NATO und vornehmlich die USA eine Osterweiterung! Und dies in erster Linie, um Russland weiter einzugrenzen und zu destabilisieren! Wenn die Linke nicht endlich diese und weitere Tatsachen zum Ukraine-Konflikt in ihren Standpunkt einbezieht und die wahren Verbrecher in den USA und der NATO erkannt wird sie untergehen!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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