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Coronamaßnahmen: Beamtin muss gehen

Trier. Das Verwaltungsgericht Trier hat eine im im rheinland-pfälzischen Staatsdienst tätige Justizvollzugsbeamtin wegen ihrer Kritik an Coronamaßnahmen aus dem Dienst entfernt. Ihr Verhalten sei ein schweres Dienstvergehen, mit dem sie das Vertrauen ihres Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren habe, entschied das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Die Frau kann gegen die Entscheidung noch vorgehen.

Dem Urteil zufolge kündigte die Beamtin sowohl mündlich als auch schriftlich gegenüber Vorgesetzten an, sich nicht an die Vorgaben zur Pandemiebekämpfung halten zu wollen. So verweigerte sie Coronatests und riet Gefangenen von einer Coronaimpfung ab.(AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.07.2022, Seite 4, Inland

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