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DGB gibt Ratschläge für Ferienjobs

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Das Mindestlohngesetz gilt zwar auch für Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren den Anspruch auf den Mindestlohn. Wenn im jeweiligen Unternehmen ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gilt, muss der auch bei Minderjährigen angewendet werden. »Beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man das ganz besonders im Blick haben«, betonte Becker. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.06.2022, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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